Sollte
der Verkäufer immer noch nicht reagiert haben, wäre
es langsam an der Zeit, sich zum örtlichen Schreibwarenhandel
zu begeben und sich einen Vordruck für einen Mahnbescheid
holen.
Diesen sollte man (meine Meinung) nach 4 Wochen beantragen.
Ausfüllhilfen für den Mahnbescheid:
www.letzte-mahnung.de
(ausführliche Hilfe dabei)
www.optimahn.de
Diese sollte man nur nutzen um den Mahnbescheid auszufüllen,
da sonst wiederum Kosten auf einem zukommen, die erst vorausbezahlt
werden müssen.(Anwaltliches Mahnschreiben sowie Zusendung
des Mahnbescheid´s)
Auf der Rückseite des Vordruck´s vom Mahnbescheid
sind ebenfalls viele Erläuterungen vorhanden.
Den Vordruck dann umgehend bei Gericht abgeben (es fallen
Gebühren an, die vorzustrecken sind und auch gleich im
Vordruck eingetragen werden müssen, da hilft Dir sicher
die Rechtspflege bei Gericht).
Gerichtskosten für den Mahnbescheid:
Forderungssumme
bis: |
600,-
Euro
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18,00
Euro
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900,-
Euro
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22,50
Euro
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1200,-Euro
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27,50
Euro
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1500,-Euro
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32,50
Euro
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Zur
Beachtung:
Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten
bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende
Bedingungen erfüllt sein:
Die
Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare
Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
Auktionsseite ausdrucken / Endofmail ausdrucken
Der
Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat
die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.
Das Mahnschreiben per Einschreiben/Rückschein senden
Der
Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt
und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich
können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens
auf folgender Seite nachlesen:
Einschreiben senden mit Fristsetzung
In
der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens
sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.
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